Daniela Klette: 13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin | quotidiano360
Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt
Verden, 27. Mai 2026
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Summary
Das Landgericht Verden hat die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die 67-Jährige wurde wegen schweren Raubes und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen, nachdem sie jahrzehntelang im Untergrund gelebt hatte.
Das Landgericht Verden hat die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 67-Jährige gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 eine Serie von Raubüberfällen verübt hat. Das Urteil erging wegen besonders schweren Raubes in sechs Fällen, Verstößen gegen das Waffengesetz und anderer Straftaten. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Haftstrafe gefordert – wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht in allen Punkten.
Die Raubserie und die Beute
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden. Die Anklage warf Klette vor, gemeinsam mit Garweg und Staub maskiert und bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen zu haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Die Behörden gehen davon aus, dass das Trio durch die Straftaten mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet hat.
Ein besonders schwerer Fall ereignete sich am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen. Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen. Im Fahrzeug befand sich rund eine Million Euro. Der Fahrer des Transporters geriet nach Zeugenaussagen in Todesangst. Anders als die Staatsanwaltschaft wertete die Nebenklage diesen Überfall jedoch nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren Raub – und folgte damit der Einschätzung des Gerichts.
Festnahme nach jahrzehntelanger Flucht
Klette, die der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen RAF angehörte, hatte über 30 Jahre vor den Behörden versteckt gelebt. Einsatzkräfte nahmen sie Ende 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie unter dem falschen Namen "Claudia" lebte. Seither saß sie in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen sie begann im März 2025 vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden und erstreckte sich über 69 Verhandlungstage.
Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung stießen die Ermittler auf ein umfangreiches Waffenarsenal. Dazu gehörten Schusswaffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise und Perücken. Zudem wurden Gold und 240.000 Euro Bargeld sichergestellt. In anderen Berichten war von 200.000 Euro Bargeld die Rede.
Die mutmaßlichen Komplizen
Die beiden mutmaßlichen Mittäter Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (71) sind weiterhin flüchtig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio vor, zwischen 1999 und 2016 Raubüberfälle in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt zu haben. Die Taten dienten nach Überzeugung der Ankläger der Finanzierung des Lebens im Untergrund.
Die Terrororganisation RAF war seit den 1970er Jahren im Untergrund aktiv und sah sich nach eigener Darstellung in einem bewaffneten Kampf gegen das kapitalistische und staatliche System in Westdeutschland. Der RAF werden mehr als 30 Morde zur Last gelegt.
Reaktionen und Proteste
Die Urteilsverkündung wurde von Protesten begleitet. Rund 50 Zuschauer quittierten das Urteil mit Buhrufen. Wie schon an anderen Verhandlungstagen riefen Sympathisanten "Freiheit für Daniela". Klette selbst beschrieb ihre Motivation im typischen RAF-Duktus. "Es geht darum, Verhältnisse zu schaffen, in denen keine Notwendigkeit besteht, sich durch Raub den Lebensunterhalt zu sichern", zitierte sie das Gericht aus ihren Aussagen.
Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, äußerte sich kritisch zu dem Urteil. "Das Urteil gegen Daniela Klette setzt keinen Schlusspunkt", sagte Buback dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er verwies auf ein weiteres mögliches Verfahren gegen die 67-Jährige. "Die von der Bundesanwaltschaft erst kürzlich beim OLG Frankfurt angeklagten Verbrechen zu Klettes Beteiligung an RAF-Terroranschlägen zu Beginn der 1990er Jahre wurden vor den jetzt verhandelten Verbrechen verübt", erklärte Buback.
Offene Verfahren und ungeklärte Morde
Buback betonte zudem die mangelnde Aufarbeitung der RAF-Verbrechen. "In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden, dass von den über 30 der RAF zugerechneten Morden nur ein einziger vor Gericht aufgeklärt wurde", sagte er. "Hier sollte noch vieles geschehen, da Mord nicht verjährt." Bis heute ist unklar, wer am 7. April 1977 seinen Vater und zwei Begleiter auf der Fahrt zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe getötet hat. Zu Beginn der 1980er-Jahre wurden Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt, ihre Täterschaft Jahrzehnte später aber durch neue Veröffentlichungen infrage gestellt.
Die deutsche Bundesanwaltschaft legt Klette unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Dieses Verfahren steht noch aus und könnte zu einem weiteren Prozess führen. Buback kritisierte die Reihenfolge der Verfahren: "Es ist noch nicht rechtskräftig, vor allem aber erfolgte hier der zweite vor dem ersten Schritt."
Die Verteidigungsstrategie
Die Verteidigung bewertete die Beweislage völlig anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Klettes Anwälte forderten die Aufhebung des Haftbefehls. In ihrem Schlussplädoyer rang sich Klette immerhin zu der Formulierung durch, der Fahrer des überfallenen Geldtransporters tue ihr "sehr leid". Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend der Anklage, blieb jedoch unter der geforderten Strafe von 15 Jahren und verurteilte Klette nicht wegen versuchten Mordes.
Questions & Answers
Warum wurde Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt?
Das Landgericht Verden sprach sie wegen besonders schweren Raubes in sechs Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig, nachdem sie mit Komplizen zwischen 1999 und 2016 Raubüberfälle verübt hatte.
Wer sind die mutmaßlichen Komplizen von Daniela Klette?
Es handelt sich um die weiterhin flüchtigen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (71), die ebenfalls der ehemaligen RAF zugerechnet werden.
Droht Daniela Klette ein weiterer Prozess?
Ja, die Bundesanwaltschaft hat beim OLG Frankfurt Anklage wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an drei RAF-Terroranschlägen zwischen 1990 und 1993 erhoben.